Bundesland

Wien

Kurztitel

Abgas- und Emissionsgrenzwertverordnung 2004

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 23 aus 2004, aufgehoben durch Landesgesetzblatt Nr. 14 aus 2016,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2,

Inkrafttretensdatum

02.06.2004

Außerkrafttretensdatum

04.06.2016

Text

Artikel II

In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen

  1. Absatz einsDiese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
  2. Absatz 2Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten nicht für Außenwandfeuerstätten mit einer Nennwärmeleistung ab 26 kW, die bereits vor dem 1. März 1989 in Betrieb standen und bei denen keine Messöffnungen vorhanden sind.
  3. Absatz 3Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten ferner nicht für Außenwandfeuerstätten mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 15 kW und weniger als 26 kW, die bereits vor In-Kraft-Treten dieser Verordnung in Betrieb standen und bei denen keine Messöffnungen vorhanden sind.
  4. Absatz 4Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der nähere Bestimmungen über die Grenzwerte der Abgasverluste von Feuerstätten und die Grenzwerte bestimmter, von Feuerstätten ausgehender Emissionen sowie das Verfahren zur Feststellung derselben erlassen werden (Abgas- und Emissionsgrenzwertverordnung), LGBl. für Wien Nr. 6/1989, außer Kraft.