(4)Absatz 4,Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der nähere Bestimmungen über die Grenzwerte der Abgasverluste von Feuerstätten und die Grenzwerte bestimmter, von Feuerstätten ausgehender Emissionen sowie das Verfahren zur Feststellung derselben erlassen werden (Abgas- und Emissionsgrenzwertverordnung), LGBl. für Wien Nr. 6/1989, außer Kraft.Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der nähere Bestimmungen über die Grenzwerte der Abgasverluste von Feuerstätten und die Grenzwerte bestimmter, von Feuerstätten ausgehender Emissionen sowie das Verfahren zur Feststellung derselben erlassen werden (Abgas- und Emissionsgrenzwertverordnung), LGBl. für Wien Nr. 6 aus 1989,, außer Kraft.