Bundesland

Wien

Kurztitel

Wiener Fischereigesetz

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 1 aus 1948,

Typ

Gesetz

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 49 a,

Inkrafttretensdatum

01.01.2014

Index

50 Landwirtschaft (L); 50/40 Landwirtschaftliches Organisations-, Ausbildungs- und Arbeitsrecht

Text

Paragraph 49 a,

  1. Absatz einsDer Magistrat hat auf Antrag für bestimmte Gewässer Ausnahmen von den Verboten des Paragraph 49, Absatz eins bis 3 zu bewilligen, wenn
    1. Ziffer eins
      die Ausnahmen aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses oder zur Verhütung ernster Schäden an privatrechtlich geschützten Vermögenswerten erforderlich sind,
    2. Ziffer 2
      der im öffentlichen Interesse gelegene Zweck durch den Einsatz anderer, weniger eingriffsintensiver Vorrichtungen, Fangmittel oder Methoden sinnvollerweise nicht erreicht werden kann und
    3. Ziffer 3
      sichergestellt ist, dass die Populationen der von der Ausnahme betroffenen Arten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet trotz der Ausnahmeregelung ohne Beeinträchtigung in einem günstigen Erhaltungszustand verweilen.
  2. Absatz 2Die Bewilligung im Sinne des Absatz eins, ist an die aus Gründen der Sicherheit und einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Fischwassers sowie anderer öffentlicher Interessen erforderlichen Befristungen, Bedingungen und Auflagen zu binden.
  3. Absatz 3Öffentliche Interessen im Sinne des Absatz eins, Ziffer eins, sind insbesondere:
    1. Ziffer eins
      die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Fischwassers (Paragraph 2,) und die Verhütung ernster Schäden an Fischgründen und Gewässern,
    2. Ziffer 2
      der Schutz der wildlebenden Tiere und Pflanzen sowie die Erhaltung der natürlichen Lebensräume,
    3. Ziffer 3
      die Vornahme von Beweissicherungen,
    4. Ziffer 4
      die wissenschaftliche Lehre und Forschung,
    5. Ziffer 5
      die Gesundheitsvorsorge und
    6. Ziffer 6
      die öffentliche Sicherheit.

Im RIS seit

29.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

25.07.2023

Gesetzesnummer

20000446

Dokumentnummer

LWI40008682