(2)Absatz 2,Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend Vorschriften über den Jagdabschußplan, den Jagdwirtschaftsplan und die Abschußliste, LGBl. für Wien Nr. 5/1950, außer Kraft.Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend Vorschriften über den Jagdabschußplan, den Jagdwirtschaftsplan und die Abschußliste, LGBl. für Wien Nr. 5 aus 1950,, außer Kraft.