Wien
Abschußplan und Abschußliste
Landesgesetzblatt Nr. 03 aus 1983,
Paragraph eins,
01.01.1983
Jeder Jagdausübungsberechtigte (Eigenjagdberechtigter, Pächter von Eigen- und Gemeindejagden, verantwortlicher Vertreter von Eigenjagdberechtigten, Bewirtschafter von Eigenjagden und Gemeindejagdverwalter) hat bis längstens 31. März des laufenden Jagdjahres den Abschußplan unter Verwendung des Vordruckes nach dem Muster der Anlage 1 in dreifacher Ausfertigung dem Magistrat vorzulegen. ./.