Absatz eins,Eine Dienstnehmerin, die ein Kind, welches das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
- Ziffer einsallein oder mit ihrem Ehegatten an Kindes Statt angenommen hat (Adoptivmutter), oder
- Ziffer 2in der Absicht, ein Kind an Kindes Statt anzunehmen, dieses in unentgeltliche Pflege genommen hat (Pflegemutter),mit dem Kind im selben Haushalt lebt, hat Anspruch auf Karenz.