Absatz eins,Anspruch auf Karenz unter den in Paragraphen 26 a bis 26 c genannten Voraussetzungen und Bedingungen hat, sofern im Folgenden nicht anderes bestimmt ist, auch ein Dienstnehmer, der ein Kind, welches das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
- Ziffer einsallein oder mit seiner Ehegattin an Kindes Statt angenommen hat (Adoptivvater);
- Ziffer 2in der Absicht, es an Kindes Statt anzunehmen, in unentgeltliche Pflege genommen hat (Pflegevater).