Absatz eins,Über jede Sitzung des Naturschutzbeirates ist von einem vom Vorsitzenden zu bestimmenden Magistratsbediensteten aus dem Bereich der für Umweltschutzangelegenheiten zuständigen Geschäftsgruppe ein Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden und vom Protokollführer zu unterfertigen ist.