Wien
Erklärung des "Blauen Wassers" und von Teilen seines Umlandes in Wien zum geschätzten Landschaftsteil (Blaues Wasser - Schutzverordnung)
Landesgesetzblatt Nr. 09 aus 1986,
22.01.1986
Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Erklärung des „Blauen Wassers“ und von Teilen seines Umlandes in Wien zum geschützten Landschaftsteil (Blaues Wasser - Schutzverordnung)
Auf Grund des Paragraph 9, Absatz eins, und 2 des Wiener Naturschutzgesetzes 1984, LGBl. für Wien Nr. 6 aus 1985,, wird verordnet: