Absatz eins,Die beabsichtigte Errichtung eines Wanderbienenstandes ist der Landwirtschaftskammer für Wien mindestens zwei Wochen vor der Zuwanderung schriftlich anzuzeigen.
Wien
Haltung und Zucht von Bienen
Landesgesetzblatt Nr. 56 aus 2000,
Artikel eins, Paragraph 12
20.10.2000