Bundesland

Wien

Kurztitel

Fischereikataster und Fangstatistik

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 37 aus 1984,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 6

Inkrafttretensdatum

01.01.1985

Text

Paragraph 6,

Auf dem Ergänzungsblatt zum Einlagebatt B sind zu vermerken:

  1. Ziffer eins
    die Postzahl des Fischwassers,
  2. Ziffer 2
    die Stückzahl und das Gesamtgewicht des Fischbesatzes, getrennt nach Fischarten, je Kalenderjahr,
  3. Ziffer 3
    die Stückzahl und das Gesamtgewicht des Ausfanges, getrennt nach Fischarten, je Kalenderjahr,
  4. Ziffer 4
    die Zahl der ausgestellten Lizenzen je Kalenderjahr,
  5. Ziffer 5
    die behördlich festgesetzte Höchstzahl der auszustellenden Lizenzen,
  6. Ziffer 6
    sonstige Anmerkungen.