Absatz eins,Der Wiener Fischereiausschuß hat die in Wien gelegenen Fischwässer in einem Fischereikataster zusammenzustellen und laufend ersichtlich zu halten.
Wien
Fischereikataster und Fangstatistik
Landesgesetzblatt Nr. 37 aus 1984,
Paragraph eins
01.01.1985