Wien
Einrichtung von Zulassungsstellen durch Versicherer
Landesgesetzblatt Nr. 50 aus 1999,
Paragraph 2
07.12.2012
Die eingerichteten Zulassungsstellen müssen werktags, ausgenommen der 24. und 31. Dezember, mindestens jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr geöffnet sein.