Wien
Einrichtung von Zulassungsstellen durch Versicherer
Landesgesetzblatt Nr. 50 aus 1999,
Paragraph eins
07.12.2012
Die Landespolizeidirektion Wien wird als jene Behörde bestimmt, in deren örtlichem Wirkungsbereich Versicherer, die eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung anbieten (Paragraph 59, Absatz eins, Kraftfahrgesetz1967), auf Antrag ermächtigt werden können, Zulassungsstellen einzurichten und zu betreiben.