Bundesland

Wien

Kurztitel

Ehrenzeichen für Verdienste im Wiener Feuerwehr- und Rettungswesen

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 22 aus 1952,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

18.01.1953

Text

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Für 25jährige und 40jährige eifrige und ersprießliche Tätigkeit auf dem Gebiete des Wiener Feuerwehr- und Rettungswesens wird ein Ehrenzeichen geschaffen.
  2. Absatz 2,Das Ehrenzeichen führt den Namen „Medaille für Verdienste im Wiener Feuerwehr- und Rettungswesen". Es wird in gesonderter Ausstattung für eine 25jährige und für eine 40jährige verdienstvolle Betätigung auf diesem Gebiete verliehen.