Absatz eins,Für 25jährige und 40jährige eifrige und ersprießliche Tätigkeit auf dem Gebiete des Wiener Feuerwehr- und Rettungswesens wird ein Ehrenzeichen geschaffen.
Wien
Ehrenzeichen für Verdienste im Wiener Feuerwehr- und Rettungswesen
Landesgesetzblatt Nr. 22 aus 1952,
Paragraph eins
18.01.1953