Absatz eins,Die Gesetzesvorlagen sind vom zuständigen Mitglied der Landesregierung in der Landesregierung einzubringen und von dieser nach Vorberatung dem Präsidenten des Landtages zu übermitteln.
Wien
Geschäftsordnung des Landtages für Wien
Landesgesetzblatt Nr. 58 aus 2001,
Paragraph 30 a
16.07.2011