Bundesland

Wien

Kurztitel

GO für den Beirat für Angelegenheiten des Kurwesens für den als Kurort anerkannten Kurbezirk mit der Bezeichnung „Kurzentrum Wien Oberlaa“

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 36 aus 1987,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 12

Inkrafttretensdatum

26.08.1987

Text

Durchführung der Beschlüsse der Kurkommission

Paragraph 12,

Der Vorsitzende des Beirates hat für die Durchführung der ordnungsgemäß gefaßten Beschlüsse des Beirates zu sorgen.