Wien
GO für den Beirat für Angelegenheiten des Kurwesens für den als Kurort anerkannten Kurbezirk mit der Bezeichnung „Kurzentrum Wien Oberlaa“
Landesgesetzblatt Nr. 36 aus 1987,
Paragraph 12
26.08.1987
Der Vorsitzende des Beirates hat für die Durchführung der ordnungsgemäß gefaßten Beschlüsse des Beirates zu sorgen.