Bundesland

Wien

Kurztitel

GO für den Beirat für Angelegenheiten des Kurwesens für den als Kurort anerkannten Kurbezirk mit der Bezeichnung „Kurzentrum Wien Oberlaa“

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 36 aus 1987,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 8

Inkrafttretensdatum

26.08.1987

Text

Nichtöffentlichkeit der Sitzungen des Beirates

Paragraph 8,

Die Sitzungen des Beirates sind nicht öffentlich, sofern nicht der Beirat die Öffentlichkeit der Sitzungen im einzelnen Fall beschließt.