Wien
GO für den Beirat für Angelegenheiten des Kurwesens für den als Kurort anerkannten Kurbezirk mit der Bezeichnung „Kurzentrum Wien Oberlaa“
Landesgesetzblatt Nr. 36 aus 1987,
Paragraph 8
26.08.1987
Die Sitzungen des Beirates sind nicht öffentlich, sofern nicht der Beirat die Öffentlichkeit der Sitzungen im einzelnen Fall beschließt.