Bundesland

Wien

Kurztitel

GO für den Beirat für Angelegenheiten des Kurwesens für den als Kurort anerkannten Kurbezirk mit der Bezeichnung „Kurzentrum Wien Oberlaa“

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 36 aus 1987,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 7

Inkrafttretensdatum

26.08.1987

Text

Beschlußfähigkeit des Beirates

Paragraph 7,

Der Beirat ist beschlußfähig, wenn sämtliche Mitglieder des Beirates ordnungsgemäß einberufen wurden und mindestens die Hälfte der Mitglieder zur Zeit der Beschlußfassung anwesend ist.