Absatz eins,Der Beirat tritt nach Notwendigkeit, mindestens aber zweimal im Kalenderjahr, zusammen.
Wien
GO für den Beirat für Angelegenheiten des Kurwesens für den als Kurort anerkannten Kurbezirk mit der Bezeichnung „Kurzentrum Wien Oberlaa“
Landesgesetzblatt Nr. 36 aus 1987,
Paragraph 5
26.08.1987