Bundesland

Wien

Kurztitel

GO für den Beirat für Angelegenheiten des Kurwesens für den als Kurort anerkannten Kurbezirk mit der Bezeichnung „Kurzentrum Wien Oberlaa“

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 36 aus 1987,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

26.08.1987

Text

Aufgaben des Beirates

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Dem Beirat obliegt die fachliche Beratung der zur Besorgung der Angelegenheiten des Kurwesens zuständigen Organe in wichtigen und grundsätzlichen Fragen des Kurwesens im Kurbezirk.
  2. Absatz 2,Der Beirat kann in wichtigen und grundsätzlichen Fragen des Kurwesens Empfehlungen abgeben.