Wien
Geschäftsordnung der Schiedskommission nach dem Wiener Krankenanstaltengesetz
Landesgesetzblatt Nr. 35 aus 1985,
Paragraph 3
12.06.1985
Dem Vorsitzenden obliegt die Vorbereitung und Einberufung der Sitzungen, die Festsetzung der Tagesordnung, die Leitung der Beratungen und Abstimmungen sowie die Ausarbeitung der schriftlichen Ausfertigung und Unterfertigung der Entscheidungen.