Absatz eins,Bei Verdacht des Auftretens von Ralstonia sind zu dessen Abklärung amtliche Untersuchungen
- Litera abeim Pflanzenmaterial nach Maßgabe des im Anhang römisch zwei der Richtlinie 2006/63/EG vorgesehenen Verfahrens und der im Anhang römisch drei Ziffer eins, dieser Richtlinie getroffenen Aussagen sowie
- Litera bin allen sonstigen Fällen nach einem anderen zugelassenen Verfahren durchzuführen.