Kurztitel
Bekämpfung von Ralstonia solanacearum (Smith) Yabuuchi et al.
Kundmachungsorgan
LGBl. Nr. 42/2000Landesgesetzblatt Nr. 42 aus 2000,
Index
50/30 Landeskultur, Natur- und Landschaftsschutz
Text
Geltungsbereich
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Diese Verordnung regelt die zur Feststellung, zur Verhinderung des Auftretens und der Verbreitung sowie zur vollständigen Bekämpfung von Ralstonia solanacearum (Smith) Yabuuchi et al. (nachfolgend mit der Kurzbezeichnung „Ralstonia“ umschrieben), dem Erreger der bakteriellen Braunfäule der Kartoffel sowie der bakteriellen Welke der Kartoffel und der Tomate, gebotenen Maßnahmen.
(2)Absatz 2,Die im Sinne des Abs. 1 gebotenen Maßnahmen sind an folgenden Wirtspflanzen von Ralstonia (nachfolgend als „Pflanzenmaterial“ bezeichnet) vorzunehmen:Die im Sinne des Absatz eins, gebotenen Maßnahmen sind an folgenden Wirtspflanzen von Ralstonia (nachfolgend als „Pflanzenmaterial“ bezeichnet) vorzunehmen:
Pflanzen (einschließlich Knollen), außer Samen, von Solanum tuberosum L. - Kartoffel
Pflanzen, außer Früchten und Samen, von Lycopersicon lycopersicum (L.) Karsten ex Farw. - Tomate