Wien
Bekämpfung von Kartoffelzystennematoden
Landesgesetzblatt Nr. 34 aus 2010,
Verordnung
Artikel eins, Paragraph 11
01.07.2010
01.01.2022
50/30 Landeskultur, Natur- und Landschaftsschutz
Der Magistrat hat dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zum Zwecke der Weiterleitung an die Europäische Kommission und an die anderen Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres ein schriftliches Verzeichnis aller neuen Kartoffelsorten, die bei einem amtlichen Test für resistent gegen Kartoffelzystennematoden befunden wurden, zu übermitteln. Darin sind die Arten, Pathotypen, Virulenzgruppen oder Populationen, gegen die die Sorten resistent sind, der Resistenzgrad und das Jahr seiner Bestimmung anzugeben.
16.04.2014
19.04.2021
20000235
LWI40004401