Wien
Artikel 15 a, B-VG; Ausbau Kinderbetreuungsangebots, verpfl. sprachl. Förd. sowie Schaffung eines bundesweiten vorschulischen Bildungsplanes
Landesgesetzblatt Nr. 06 aus 2009,
Kundmachung
Artikel 15
01.01.2008
21.04.2020
60 Gesundheits- und Sozialrecht (S)
Diese Vereinbarung wird für jedes Land in einer Urschrift ausgefertigt, die der Bund und das jeweilige Land unterfertigen. Die Urschriften werden beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat allen Vertragsparteien beglaubigte Kopien der Vereinbarung zu übermitteln.
15.04.2014
22.04.2020
20000218
LWI40004159