Absatz eins,Diese Vereinbarung kann von jedem Vertragsland gekündigt werden. Die Kündigung wird sechs Monate nach ihrer schriftlichen Mitteilung wirksam.
Wien
Angelegenheiten der Behindertenhilfe gemäß Artikel 15 a, B-VG
Landesgesetzblatt Nr. 40 aus 1978,
Artikel 10
09.05.1979