Bundesland

Wien

Kurztitel

Angelegenheiten der Behindertenhilfe gemäß Artikel 15 a, B-VG

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 40 aus 1978,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 9

Inkrafttretensdatum

09.05.1979

Text

ARTIKEL 9

Beitritt

Diese Vereinbarung steht Ländern, die sie im Zeitpunkt ihres Inkrafttretens gemäß Artikel 6, Absatz 2, noch nicht unterzeichnet haben, zum Beitritt offen. Der Beitritt wird einen Monat nach seiner schriftlichen Mitteilung wirksam.