Wien
Angelegenheiten der Behindertenhilfe gemäß Artikel 15 a, B-VG
Landesgesetzblatt Nr. 40 aus 1978,
Artikel 9
09.05.1979
Diese Vereinbarung steht Ländern, die sie im Zeitpunkt ihres Inkrafttretens gemäß Artikel 6, Absatz 2, noch nicht unterzeichnet haben, zum Beitritt offen. Der Beitritt wird einen Monat nach seiner schriftlichen Mitteilung wirksam.