Bundesland

Wien

Kurztitel

Angelegenheiten der Behindertenhilfe gemäß Artikel 15 a, B-VG

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 40 aus 1978,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 8

Inkrafttretensdatum

09.05.1979

Text

ARTIKEL 8

Inkrafttreten

  1. Absatz eins,Diese Vereinbarung steht allen Ländern zur Unterzeichnung offen.
  2. Absatz 2,Diese Vereinbarung tritt einen Monat nach dem Zeitpunkt in Kraft, in dem drei Länder schriftlich mitgeteilt haben, daß ihre verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten der Vereinbarung erfüllt sind.
  3. Absatz 3,Für Länder, die die Vereinbarung unterzeichnet haben, die aber erst nach dem Inkrafttreten der Vereinbarung gemäß Absatz 2, mitgeteilt haben, daß ihre verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten der Vereinbarung erfüllt sind, tritt die Vereinbarung einen Monat nach dieser Mitteilung in Kraft.