Wien
Angelegenheiten der Behindertenhilfe gemäß Artikel 15 a, B-VG
Landesgesetzblatt Nr. 40 aus 1978,
Artikel 6
09.05.1979
Die Vertragsländer erlassen die zur Erfüllung dieser Vereinbarung erforderlichen Rechtsvorschriften binnen drei Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem diese Vereinbarung für sie in Kraft getreten ist.