Wien
Ausb. und Prüf. Diplomschi-, Diplomsnowboardlehrer, Schi-, Snowboardführer, Landesschi-, Landessnowb.-, Langlauf- und Alternativschilehrer
Landesgesetzblatt Nr. 56 aus 2003,
Paragraph 8
06.11.2012
Der Ausbildungskurs für Langlauflehrer hat die Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, welche für die erfolgreiche Ablegung der Langlauflehrerprüfung erforderlich sind. Der Ausbildungskurs hat einen theoretischen und einen praktischen Teil zu umfassen. Paragraph 22, Absatz 2 bis 4 bzw. Paragraph 25, Absatz 3, erster Satz und Absatz 4 und Paragraph 27, Absatz eins bis 3 gelten sinngemäß.