Bundesland

Wien

Kurztitel

Ausb. und Prüf. Diplomschi-, Diplomsnowboardlehrer, Schi-, Snowboardführer, Landesschi-, Landessnowb.-, Langlauf- und Alternativschilehrer

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 56 aus 2003,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

06.11.2012

Text

1. Abschnitt
Diplomschilehrer und Diplomsnowboardlehrer

Allgemeines

Paragraph eins,

Der Ausbildungskurs für Diplomschilehrer und Diplomsnowboardlehrer hat die Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, welche für die erfolgreiche Ablegung der Diplomschilehrer/Diplomsnowboardlehrerprüfung erforderlich sind. Der Ausbildungskurs hat einen theoretischen und einen praktischen Teil zu umfassen. Die Paragraphen 22, Absatz 2 bis 4 und 25 Absatz 3, erster Satz gelten sinngemäß.