Absatz eins,Die Landesregierung hat eine ständige Theaterkommission mit der Aufgabe zu bestellen, als fachlicher Beirat des Magistrates, insbesondere hinsichtlich der Sicherheit der Besucher, Gutachten über die Eignung aller ein eigenes Bühnenhaus oder einen Fassungsraum von mehr als 2000 Personen und besondere technische Einrichtungen besitzenden geschlossenen Veranstaltungsstätten zu erstatten, und zwar in bezug auf die Art der Veranstaltungen und in Ansehung von bedeutenden Änderungen der Beschaffenheit oder Einrichtung. Dienen derartige Veranstaltungsstätten der fortlaufenden Durchführung von Veranstaltungen, sind sie periodisch, möglichst in Abständen von zwei Jahren von der Theaterkommission auf ihre Eignung, insbesondere hinsichtlich der Sicherheit der Besucher, zu überprüfen; das Ergebnis der Überprüfung ist den zuständigen Dienststellen des Magistrates und der Landespolizeidirektion Wien mitzuteilen. An die Dienststellen des Magistrates sind erforderlichenfalls auch bestimmte Anträge zu stellen.