Absatz eins,Der Magistrat hat alle zwei Jahre einen detaillierten Bericht über die Umweltsituation in Wien zu erstatten, in dem die wichtigsten Entwicklungen und Daten über die abgelaufenen Verwaltungsjahre darzulegen sind.
Wien
Einrichtungen zum Schutz der Umwelt (Wiener Umweltschutzgesetz)
Landesgesetzblatt Nr. 25 aus 1993,
Paragraph 15
01.01.2014