Wien
Einrichtungen zum Schutz der Umwelt (Wiener Umweltschutzgesetz)
Landesgesetzblatt Nr. 25 aus 1993,
Paragraph eins
01.01.2014
Ziel des Gesetzes ist es, einen Beitrag zum Schutz der natürlichen Umwelt durch die Errichtung von Organen und Einrichtungen zu leisten, deren vorwiegende Aufgaben die fachkundige Information und Beratung der Bevölkerung und behördlicher Organe sowie die Wahrnehmung der Interessen des Umweltschutzes in Vollziehung von Landesgesetzen betreffend Wien sind.