Bundesland

Wien

Kurztitel

2. Vereinb. gem. Artikel 15 a, B-VG zwischen Bund und Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Hochwasserschutz der österr. Donau

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 59 aus 2013,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 8

Inkrafttretensdatum

05.10.2013

Text

Artikel 8

Diese Vereinbarung tritt mit Ablauf des Tages in Kraft, an dem

  1. Ziffer eins
    die nach der Bundesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind
                  und
  2. Ziffer 2
    beim Bundeskanzleramt die Mitteilungen der Länder, dass die nach den Landesverfassungen erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten der Vereinbarung erfüllt sind, vorliegen.