die nach der Bundesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind
und
Wien
2. Vereinb. gem. Artikel 15 a, B-VG zwischen Bund und Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Hochwasserschutz der österr. Donau
Landesgesetzblatt Nr. 59 aus 2013,
Artikel 8
05.10.2013
Diese Vereinbarung tritt mit Ablauf des Tages in Kraft, an dem