Absatz einsDie Stiftungs- und Fondsbehörde hat unter der Internet – Adresse www.gemeinderecht.wien.at ein öffentlich zugängliches, elektronisches Stiftungs- und Fondsregister einzurichten, in das folgende Stiftungs- und Fondsdaten aufzunehmen sind:
- Ziffer einsName;
- Ziffer 2Sitz und Adresse;
- Ziffer 3Angaben über den Zweck;
- Ziffer 4Angaben über den begünstigten Personenkreis;
- Ziffer 5Namen und Adressen der Vertretungsorgane;
- Ziffer 6Genehmigung der Stiftungs- bzw. Fondssatzung;
- Ziffer 7Änderungen der Stiftungs- bzw. Fondssatzung;
- Ziffer 8Umwandlung der Stiftung;
- Ziffer 9Auflösung der Stiftung bzw. des Fonds.