Bundesland

Wien

Kurztitel

Parkometergesetz 2006

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 09 aus 2006,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3,

Inkrafttretensdatum

01.09.2012

Text

Paragraph 3,

Die Gemeinde wird ermächtigt, durch Verordnung die Art der von den Abgabepflichtigen zu verwendenden Kontrolleinrichtungen unter Bedachtnahme auf eine möglichst einfache Handhabung und auf die Auswirkungen auf das Stadtbild sowie unter Rücksichtnahme auf zur Überwachung von Parkzeitbeschränkungen vorgeschriebene Kontrolleinrichtungen zu bestimmen.