Bundesland

Wien

Kurztitel

Maßnahmen auf dem Gebiet des Brandschutzes für in Dienststellen der Gemeinde Wien beschäftigte Bedienstete

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 23 aus 1999,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 8,

Inkrafttretensdatum

01.11.2011

Text

Information der Bediensteten

Paragraph 8,

Alle betroffenen Bediensteten sind, bezogen auf ihren jeweiligen Arbeitsplatz, zu informieren

  1. Ziffer eins
    über allfällige im Interesse des Brandschutzes verfügte Lagerverbote und Lagerbeschränkungen und
  2. Ziffer 2
    über die Standorte der Einrichtungen zur Brandbekämpfung.