Bundesland

Wien

Kurztitel

Wiener Ölfeuerungsgesetz 2006

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 2006,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.01.2014

Text

Begriffsbestimmungen

Paragraph 2,

Im Sinne dieses Gesetzes wird verstanden unter

  1. Ziffer eins
    Anlage: eine Ölfeuerungsanlage oder eine Einrichtung zur Lagerung.
  2. Ziffer 2
    Auffangwanne: eine aus nicht brennbaren Baustoffen bestehende, flüssigkeitsdichte, ölbeständige sowie den statischen Erfordernissen entsprechend ausgeführte Einrichtung, die geeignet ist, aus Lagerbehältern austretendes Öl zur Gänze aufzunehmen.
  3. Ziffer 3
    Berechtigte: nach den für die Berufsausübung maßgeblichen Vorschriften befugte Personen. Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens, die von der Niederlassungsfreiheit gemäß Artikel 52, ff des EG-Vertrages oder Artikel 31, ff des EWR-Abkommens Gebrauch machen, sind österreichischen Staatsbürgern oder Staatsbürgerinnen gleichgestellt.
  4. Ziffer 4
    Einstrangsystem: ein Ölversorgungssystem mit einer ölführenden Versorgungsleitung vom Lagerbehälter zur Feuerstätte, das entweder als Saugsystem oder als Staudrucksystem mit separatem Ölförderaggregat (Ölpumpe) ausgeführt ist.
  5. Ziffer 5
    Feuerstätte: eine Einrichtung zur Verfeuerung von Heizöl, bei der die Verbrennungsgase über einen Rauchfang ins Freie abgeleitet werden.
  6. Ziffer 6
    Füllstelle: eine Vorrichtung zur Aufnahme des Füllanschlusses in einem Füllschrank oder in einem Füllschacht außerhalb des Raumes, in dem Lagerbehälter aufgestellt sind.
  7. Ziffer 7
    Heizöl: ein flüssiger Brennstoff mit einem Flammpunkt über 55°C, der Heizzwecken dient.
  8. Ziffer 8
    Heizraum: ein Raum, in dem eine Feuerstätte zur Verbrennung von Heizöl untergebracht ist, ausgenommen ein Warmlufterzeuger, der im zu beheizenden Raum selbst aufgestellt ist.
  9. Ziffer 9
    Lagerbehälter: ein Behälter, in dem Öl gelagert wird.
  10. Ziffer 10
    Lagermenge: jene Menge an Öl, die unter Berücksichtigung des höchsten zulässigen Füllungsgrades in dem Lagerbehälter gelagert werden kann.
  11. Ziffer 11
    Lagerung: ein Lagerbehälter samt technischer Einrichtung zur Lagerung von und zur Manipulation mit Öl.
  12. Ziffer 12
    Leckanzeigesystem: ein System zur Überwachung der Unversehrtheit (Dichtheit) von Wänden eines Lagerbehälters oder von Rohrleitungen.
  13. Ziffer 13
    Nennwärmeleistung: die höchste für den Betrieb der Ölfeuerungsanlage (Nennlast) vorgesehene Wärmeleistung (Höchstleistung bei Dauerbetrieb).
  14. Ziffer 14
    Oberirdischer Lagerbehälter: ein Lagerbehälter, der in einem Raum oder im Freien standfest aufgestellt ist.
  15. Ziffer 15
    Öl: Heizöl oder eine andere brennbare Flüssigkeit mit einem Flammpunkt über 55°C.
  16. Ziffer 16
    Ölfeuerungsanlage: eine zur Verbrennung von Heizöl in einer Feuerstätte bestimmte Einrichtung einschließlich der mit dieser in Verbindung stehenden Heizöllagerung.
  17. Ziffer 17
    Öllagerraum: ein Raum, der zur Lagerung von mehr als 300 l Öl bestimmt ist.
  18. Ziffer 18
    Ölofen: eine Ölfeuerungsanlage mit Ölverdampfungsbrenner und Rauchfanganschluss.
  19. Ziffer 19
    Überfüllsicherung: eine Einrichtung, die beim Befüllen des Lagerbehälters verhindert, dass der Flüssigkeitspegel im Lagerbehälter die zulässige Füllhöhe überschreitet.
  20. Ziffer 20
    Unterirdischer Lagerbehälter: ein Lagerbehälter, der vollständig oder teilweise von Erdreich umschlossen ist.
  21. Ziffer 21
    Verbrennungseinrichtung: eine Einrichtung zur Verbrennung von Heizöl,
    1. Litera a
      Ölbrenner mit Gebläse, Ölzerstäubungsbrenner:
      1. Ziffer eins
        automatischer Ölbrenner: ausgestattet mit selbsttätig wirkender Zünd-, Flammenüber-wachungs-, Steuer- und Regeleinrichtung;
      2. Ziffer 2
        teilautomatischer Ölbrenner: ausgestattet mit selbsttätig wirkender Zünd-, Flammenüberwachungs-, Steuer- und Regeleinrichtung, aber Zündung von Hand und ohne selbsttätiger Wiederinbetriebnahme nach Abschaltung des Ölbrenners;
    2. Litera b
      Ölverdampfungsbrenner (Atmosphärischer Ölbrenner): Ölbrenner, bei dem das Heizöl unter Wärmeeinwirkung verdampft und mit der Verbrennungsluft ein brennbares Öldampf-Luftgemisch bildet.
  22. Ziffer 22
    Wärmeleistung: die je Zeiteinheit von der Ölfeuerungsanlage nutzbar abgegebene durchschnittliche Wärmemenge.
  23. Ziffer 23
    Warmlufterzeuger: ein Gerät zur Beheizung von Räumen, bei dem die Verteilung der Heizluft von einer zentralen Position aus mittels einer luftbewegenden Vorrichtung erfolgt.
  24. Ziffer 24
    Zwischenbehälter: ein Behälter, der zwischen Lagerbehälter und Verbrennungseinrichtung eingebaut und zur Aufnahme kleinerer, vornehmlich für den Tagesbedarf benötigter Ölmengen bestimmt ist.