Wien
Einleitung von kaltreinigerhältigen Abwässern in den Misch- oder Schmutzwasserkanal
Landesgesetzblatt Nr. 75 aus 1990,
Paragraph 3
01.03.2003
Regenwasserkanäle sind lediglich zur Ableitung von Regenwässern und reinen Wässern bestimmt. Die Einleitung von Abwässern, die Kaltreiniger enthalten, in Regenwasserkanäle ist unzulässig.