Bundesland

Wien

Kurztitel

Einleitung von kaltreinigerhältigen Abwässern in den Misch- oder Schmutzwasserkanal

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 75 aus 1990,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

01.03.2003

Text

Paragraph 3,

Regenwasserkanäle sind lediglich zur Ableitung von Regenwässern und reinen Wässern bestimmt. Die Einleitung von Abwässern, die Kaltreiniger enthalten, in Regenwasserkanäle ist unzulässig.