die Namen der von der Zuweisung betroffenen Bediensteten,
Wien
ASFINAG – Zuweisungsgesetz
Landesgesetzblatt Nr. 43 aus 2006,
Paragraph 4
01.01.2010
Über die Zuweisung ist zwischen der Gemeinde Wien und der ASFINAG Autobahn Service GmbH Ost eine vertragliche Vereinbarung zu treffen. Diese Vereinbarung hat insbesondere zu enthalten: