Bundesland

Wien

Kurztitel

Spielplatzverordnung

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 46 aus 1991,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 13

Inkrafttretensdatum

04.07.2009

Text

Geltungsbereich

Paragraph 13,

Diese Verordnung ist, sofern nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, nur auf Kleinkinderspielplätze, Kinder- und Jugendspielplätze und Kinder- und Jugendspielräume beziehungsweise Gemeinschaftsspielplätze, die in Erfüllung der Verpflichtungen gemäß Paragraph 119, Absatz 6, der Bauordnung für Wien errichtet werden oder errichtet worden sind, anzuwenden.