Wien
Spielplatzverordnung
Landesgesetzblatt Nr. 46 aus 1991,
Paragraph 13
04.07.2009
Diese Verordnung ist, sofern nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, nur auf Kleinkinderspielplätze, Kinder- und Jugendspielplätze und Kinder- und Jugendspielräume beziehungsweise Gemeinschaftsspielplätze, die in Erfüllung der Verpflichtungen gemäß Paragraph 119, Absatz 6, der Bauordnung für Wien errichtet werden oder errichtet worden sind, anzuwenden.