Bundesland

Wien

Kurztitel

Spielplatzverordnung

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 46 aus 1991,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 8

Inkrafttretensdatum

04.07.2009

Text

Aufstellung und Wartung der Spielgeräte

Paragraph 8,

Spielgeräte sind unter Bedachtnahme auf die Sicherheit und Gesundheit der Kinder und Jugendlichen nach den Erfahrungen und Regeln der technischen Wissenschaften herzustellen, aufzustellen und zu warten. Diesen Erfordernissen ist entsprochen, wenn die einschlägigen ÖNORMEN im Sinne des Normengesetzes eingehalten werden.