Bundesland

Wien

Kurztitel

Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG; Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 45 aus 2009,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 10,

Inkrafttretensdatum

13.08.2009

Text

Artikel 10

Bewertungsmodell

Die in den Artikel 3 bis 9 angeführten und allenfalls weitere qualitative und quantitative Merkmale sind in ein quantifizierendes, objektiv nachvollziehbares Bewertungsmodell zu übertragen (zB Punkte- oder Stufenmodelle). Der Förderungswerber ist (insbesondere durch Beratungsgespräche) von den Ländern oder durch von diesen beauftragte, produktunabhängige Organisationen über Funktionsweise, Förderungsvoraussetzungen und konkrete Auswirkungen des jeweiligen Förderungsmodells zu informieren, insbesondere über Anreizmechanismen in Bezug auf energetische und ökologische Maßnahmen.