Bundesland

Wien

Kurztitel

Vereinbarung Artikel 15 a, B-VG; Festlegung Immissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe und Maßnahmen zur Verringerung der Belastung der Umwelt

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 25 aus 1987,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

18.09.1987

Text

ARTIKEL 3

Maßnahmen zur Verringerung der Belastung der Umwelt

Die Vertragsparteien verpflichten sich, im jeweiligen Kompetenzbereich geeignete Maßnahmen zur Verringerung der Belastungen der Umwelt durch Luftschadstoffe zu setzen. Ziel dieser Maßnahmen ist, daß spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 1990 die Immissionskonzentrationen im Bundesgebiet keinen der in der Anlage 2 genannten Wert überschreiten.              ./.