Bundesland

Wien

Kurztitel

Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG; Höchstzulässiger Schwefelgehalt im Heizöl

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 10 aus 1983,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 7

Inkrafttretensdatum

12.06.1983

Text

Artikel 7

Hinterlegung

Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.