Bundesland

Wien

Kurztitel

Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG; Höchstzulässiger Schwefelgehalt im Heizöl

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 10 aus 1983,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 6

Inkrafttretensdatum

12.06.1983

Text

Artikel 6

Mitteilungen

Die Vertragsparteien verpflichten sich, die nach den Artikel eins und 2 Absatz 2 und nach Artikel 3, erlassenen Rechtsvorschriften sowie generelle Ausnahmeregelungen im Sinne des Artikel eins, Absatz 3, unverzüglich dem Bundeskanzleramt mitzuteilen, das seinerseits die übrigen Vertragsparteien darüber sowie über Erklärungen nach den Artikel 4 und 5 unverzüglich in Kenntnis zu setzen hat.