Wien
Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG; Höchstzulässiger Schwefelgehalt im Heizöl
Landesgesetzblatt Nr. 10 aus 1983,
Artikel 4
12.06.1983
Diese Vereinbarung tritt einen Monat nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem beim Bundeskanzleramt die Mitteilungen aller Vertragsparteien eingelangt sind, daß die nach der Bundesverfassung bzw. nach den Landesverfassungen erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten der Vereinbarung erfüllt sind.