Absatz eins,Beamte der Beamtengruppen Hortpädagogen/Hortpädagoginnen, Kindergartenpädagogen/Kindergartenpädagoginnen, Leiter/Leiterinnen eines Kindertagesheimes, Sonderhortpädagogen/Sonderhortpädagoginnen oder Sonderkindergartenpädagogen/Sonderkindergartenpädagoginnen, die am 31. Dezember 2009 und am 1. Jänner 2010 dem Dienststand angehören, werden mit Wirksamkeit 1. Jänner 2010 unter Beibehaltung ihrer Gruppenzugehörigkeit und der an diesem Tag für sie maßgebenden Gehaltsstufe zu Beamten der Verwendungsgruppe LKP.