um zwei Jahre zu verbessern, wenn er ohne die Beförderung am Tag der Wirksamkeit der Beförderung in Dienstklasse römisch vier, Gehaltsstufe 7 eingereiht wäre, oder
Wien
Besoldungsordnung 1994
Landesgesetzblatt Nr. 55 aus 1994,
Paragraph 48
01.01.2014
31.07.2015
Die besoldungsrechtliche Stellung des Inspektionshauptbrandmeisters oder des Hauptbrandmeisters, der ab 1. Jänner 1999 in die Dienstklasse römisch fünf befördert wird, ist in dieser Dienstklasse